Steuern
Einer meiner ersten Vorstösse im Kantonsrat war das Postulat "Übermässige Einschätzung durch die Steuerbehörden".
Der Regierungsrat wurde darin ersucht, Massnahmen zu prüfen, um künftige übermässige Einschätzungen durch die Steuerbehörden von Personen mit schweren Beeinträchtigungen zu vermeiden. Eine Revision gegen einen rechtskräftigen Entscheid gemäss § 155 des kantonalen Steuergesetzes sollte neu auch möglich sein, wenn der oder die Steuerpflichtige aus objektiver Sicht (bspw. aufgrund von Illetrismus) nicht in der Lage war, eine Steuererklärung oder ein Rekursschreiben einzureichen.
Mit dem Postulat wurde gleichzeitig auf Bundesebene von Jacqueline Badran eine Parlamentarische Initiative mit dem gleichen Inhalt überwiesen.
Der Regierungsrat wurde darin ersucht, Massnahmen zu prüfen, um künftige übermässige Einschätzungen durch die Steuerbehörden von Personen mit schweren Beeinträchtigungen zu vermeiden. Eine Revision gegen einen rechtskräftigen Entscheid gemäss § 155 des kantonalen Steuergesetzes sollte neu auch möglich sein, wenn der oder die Steuerpflichtige aus objektiver Sicht (bspw. aufgrund von Illetrismus) nicht in der Lage war, eine Steuererklärung oder ein Rekursschreiben einzureichen.
Mit dem Postulat wurde gleichzeitig auf Bundesebene von Jacqueline Badran eine Parlamentarische Initiative mit dem gleichen Inhalt überwiesen.