Schulische Integration auf dem Prüfstand

Schulische Integration auf dem Prüfstand

Die integrierte Beschulung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen wurde bereits im Behindertengleichstellungsgesetz 2003 formuliert. Dort heisst es im fünften Abschnitt: Besondere Bestimmungen für die Kantone, Artikel 20 Absatz 2: „Die Kantone fördern, soweit dies möglich ist und dem Wohl des behinderten Kindes oder Jugendlichen dient, mit entsprechenden Schulungsformen die Integration behinderter Kinder und Jugendlicher in die Regelschule.“ (BehiG, 2002). Das Übereinkommen der UNO über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (Behindertenrechtskonvention BRK), das die Schweiz 2014 ratifizierte, bestärkt diesen Grundsatz.

Doch für eine erfolgreiche schulische Integration von Kindern mit Behinderungen braucht es die entsprechenden Rahmenbedingen. Es stehen aber zu wenig ausgebildete Fachkräfte zur Verfügung. Und diese haben zu wenig Ressourcen, um ihre Arbeit ausreichend gut machen zu können. Statt die Kinder wieder separiert zu beschulen, sollten wir uns aufmachen, und die Rahmenbedingunge besser gestalten. Auch dazu habe ich im Zürcher Kantonsrat verschiedene Vorstösse eingereicht.

Schulische Integration auf dem Prüfstand

Für eine erfolgreiche schulische Integration von Kindern mit Behinderungen braucht es die entsprechenden Rahmenbedingen. Mit Vorstössen im Zürcher Kantonsrat gehen wir die Probleme lösungsorientiert an.

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