Schulische Integration auf dem Prüfstand
Die integrierte
Beschulung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen wurde bereits
im Behindertengleichstellungsgesetz 2003 formuliert. Dort heisst es im fünften
Abschnitt: Besondere Bestimmungen für die Kantone, Artikel 20 Absatz 2: „Die
Kantone fördern, soweit dies möglich ist und dem Wohl des behinderten Kindes
oder Jugendlichen dient, mit entsprechenden Schulungsformen die Integration
behinderter Kinder und Jugendlicher in die Regelschule.“ (BehiG, 2002). Das
Übereinkommen der UNO über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
(Behindertenrechtskonvention BRK), das die Schweiz 2014 ratifizierte, bestärkt
diesen Grundsatz.
Doch für eine erfolgreiche schulische Integration von Kindern mit Behinderungen braucht es die entsprechenden Rahmenbedingen. Es stehen aber zu wenig ausgebildete Fachkräfte zur Verfügung. Und diese haben zu wenig Ressourcen, um ihre Arbeit ausreichend gut machen zu können. Statt die Kinder wieder separiert zu beschulen, sollten wir uns aufmachen, und die Rahmenbedingunge besser gestalten. Auch dazu habe ich im Zürcher Kantonsrat verschiedene Vorstösse eingereicht.
Doch für eine erfolgreiche schulische Integration von Kindern mit Behinderungen braucht es die entsprechenden Rahmenbedingen. Es stehen aber zu wenig ausgebildete Fachkräfte zur Verfügung. Und diese haben zu wenig Ressourcen, um ihre Arbeit ausreichend gut machen zu können. Statt die Kinder wieder separiert zu beschulen, sollten wir uns aufmachen, und die Rahmenbedingunge besser gestalten. Auch dazu habe ich im Zürcher Kantonsrat verschiedene Vorstösse eingereicht.