Frühe Deutschförderung - Ein positiver Schritt

Frühe Deutschförderung - Ein positiver Schritt

Mit einer Motion fordern wir eine leichte Anpassung im Gesetz. Es soll explizit im Kinder- und Jugendhilfegesetz formuliert werden, dass die Gemeinden durch den Kanton unterstützt werden, wenn sie ihre Leistungen im Bereich der frühen Deutschförderung anpassen. Diese wurde am 11. Januar 2021 mit einer knappen Mehrheit im Rat überweisen. Hier ein paar Zeilen aus meinem Votum:

Der Regierungsrat weist in seiner Antwort auch darauf hin, dass es mehr brauche, als nur Deutschförderung und dass die bestehenden Angebote besser vernetzt werden sollen. Ja, das ist richtig. Auch hierzu haben wir 2019 ein Postulat eingereicht, das auf der Traktandenliste wartet, behandelt zu werden. Die vorliegende Motion hat aber die Deutschförderung zum Ziel, welche eine wichtige Grundlage für eine Chancengerechte Bildung ist.

Des Weiteren weist der Regierungsrat darauf hin, dass er eher eine Früherkennung anstrebt, weil es nötig wäre, die Risiko-Familien mit den bestehenden Angeboten zu erreichen. Ein Modell zur Früherkennung wurde uns in der Kommission für Bildung und Kultur vorgestellt, aber von den Kommissionsmitgliedern abgehlehnt. Eine Kinderärztliche Pflichtuntersuchung im Alter von drei Jahren zur Erfassung von Defiziten führt zu einer Pathologisierung kindlicher Entwicklungsunterschiede zudem sind damit die für die Unterstützung dieser Kinder notwendigen Angebote noch lange nicht geschaffen worden. Es braucht attraktive Angebote, welche den Eltern und Kindern einen grossen Mehrwert bringen.

Gemeinden können bereits heute Angebote zur gezielten Förderung im Vorschulalter durch den Kanton subventionieren lassen. Und es gilt, die Subventionen auch zu nutzen, für die frühe Deutschförderung und für sämtliche Angebote zur frühen Förderung!